Jüttner fordert Ausweitung des Rechtsanspruchs auf Betreuungsplätze bei der Schulkindbetreuung

Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Städte und Kommunen grundsätzlich den Verdienstausfall der Eltern bezahlen müssen, wenn sie zu wenige Betreuungsplätze für Kleinkinder ab einem Jahr bereitstellen, nimmt der Mannheimer CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Egon Jüttner zum Anlaß, einen Rechtsanspruch auch für die Schulkindbetreuung zu fordern. 

Jüttner hat sowohl in diesem als auch im vergangenen Jahr für eine umfassende Schulkindbetreuung in Mannheim-Sandhofen gekämpft. In beiden Jahren wurden, für den Abgeordneten unverständlich, nicht rechtzeitig ausreichend Plätze von der Verwaltung für die Schulkindbetreuung bereitgestellt. Erst zu Schulbeginn konnten zusätzliche Betreuungsplätze im Lutherhaus und in der Bartholomäusschule in Sandhofen eingerichtet werden. In diesem Jahr werden entsprechende zusätzliche Räumlichkeiten im Gasthof Adler ausgewiesen, die allerdings erst ab 7. November zur Verfügung stehen werden.

 

Jüttner: „Schulkinder fallen nicht vom Himmel, sie sind bei Einschulung in der Regel sechs Jahre alt. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb die Verwaltung der Stadt Mannheim nicht in der Lage ist, vorausschauend Schulkindbetreuungsplätze in ausreichender Zahl anzubieten. Die jährlichen Nothilfemaßnahmen dürfen nicht zur Regel werden. Ich appelliere deshalb an die Verantwortlichen bei der Stadt, sich darum zu kümmern, daß ab dem kommenden Jahr rechtzeitig jedem Schulkind ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.“

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